Wir führen in unserer neurologisch-psychiatrischen Praxis auch verkehrsmedizinische Gutachten mit neurologischen Fragestellungen durch.
Ein solches Gutachten kann notwendig werden um im Rahmen einer neurologischen Erkrankung die Fahrtauglichkeit abzuschätzen. Dies kann bspw. bei dementiellen Erkrankungen der Fall sein, andere typische Beispiele sind auch Durchblutungsstörungen des Gehirns (Schlaganfall) sowie Epilepsie und entzündliche Erkrankungen (bspw. Multiple Sklerose).
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann sowohl vorsorglich (freiwillig) erfolgen um eine Objektivierung der eigenen Leistungsfähigkeit zu erhalten, als auch auf Veranlassung der Verkehrsbehörden (bspw. Aufgrund einer Auffälligkeit im Straßenverkehr).
Bei möglicherweise beeinträchtigenden Erkrankungen besteht keine Meldepflicht an das Straßenverkehrsamt. Dennoch sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass eine Sorgfaltspflicht seitens des Fahrzeugführers besteht beim Führen eines Kraftfahrzeuges. Hier ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet eine geeignete Vorsorge zu treffen, beispielsweise im Rahmen eines Gutachtens.
Zur Durchführung des Gutachtens ist eine verkehrsmedizinische Qualifikation notwendig. Im Rahmen des Gutachtens erfolgt zunächst eine ausführliche anamnestische Einschätzung. Anschließend findet eine neurologische und psychiatrische Untersuchung statt. Je nach Befunden und Erkrankungsbildern führen wir daraufhin eine neurologische Diagnostik durch (Hirnstrommessung, Gedächtnistestung). Des Weiteren erfolgt häufig eine Testung mit der sogenannten Wiener-Testbatterie. Hiermit kann mittels eines Computertests die Reaktionsfähigkeit und die Konzentration objektiviert werden.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Patientenunterlagen, welche Sie hier herunterladen können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen als Praxisteam jederzeit gerne zur Verfügung. Hierfür kontaktieren Sie uns am besten per Mail mit Angabe einer Telefonnummer. Wir kontaktieren Sie dann zur Klärung möglicher Fragen und Terminvereinbarung.